Friseurexklusiver Bereich

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) – Stand 04/2024

1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen nur nach Maßgabe der folgenden AVB. Entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn sie sind ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt worden. Diese AVB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AVB abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2 Die vorliegenden AVB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller als Rahmenvereinbarung, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.

1.3 Diese AVB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 S. 1 BGB.

2. ANGEBOT – VERTRAGSSCHLUSS

Unsere Angebote sind freibleibend. Jeder Auftrag wird erst nach Annahmeerklärung von uns und ausschließlich gemäß deren Inhalt verbindlich.

3. PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Sofern sich aus einer Auftragsbestätigung oder einem Vertrag nichts anderes ergibt, gelten folgende Preise für Lieferungen:

  • ab einem Netto-Rechnungswert von 150,00 € und mehr innerhalb der EU liefern wir „frei Haus“;
  • bei einem Netto-Rechnungswert von unter 150,00 € berechnen wir innerhalb der EU anteilige Versandkosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste;
  • für Lieferungen an sonstige Länder außerhalb der EU berechnen wir die Versandkosten individuell;
  • für Lieferungen an Großhandelskunden (Distributoren) außerhalb Deutschlands gilt Verkauf „ab Werk“.

Bei Lieferung per Nachnahme ist der Besteller unabhängig vom Warenwert zur Zahlung der anfallenden Nachnahmegebühr ohne Abzug verpflichtet.

3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung hinzuaddiert und gesondert ausgewiesen.

3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir für Selbstzahler 2 % Skonto. Alternativ gewähren wir bei Zahlung per Lastschrift oder per Bankeinzug 3 % Skonto. Skonto wird nur gewährt, sofern wir gegenüber dem Besteller zum Zeitpunkt der Zahlung keine anderweitigen fälligen Forderungen haben.

3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt werden. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.5 Eine etwaige Gewährung von Rabatten erfolgt nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller, die sich jeweils auf das aktuelle Kalenderjahr bezieht und jedes Jahr eines neuen Abschlusses bedarf.

4. LIEFERZEIT

4.1 Von uns in Aussicht gestellte Lieferzeiten/-termine für Lieferungen und Leistungen (Lieferfristen) gelten stets nur annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich eine feste Lieferfrist zugesagt oder vereinbart.

4.2 Fälle höherer Gewalt – insbesondere Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Pandemien, Streik und Aussperrung, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts – suspendieren die Vertragspflichten der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Wird die höhere Gewalt zu einem dauerhaften Leistungshindernis, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein solches dauerhaftes Leistungshindernis ist regelmäßig das Vorliegen von höherer Gewalt für einen Zeitraum von 6 Wochen.

4.3 Lieferfristen verlängern sich automatisch in angemessenem Umfang, wenn der Besteller seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten, etwa bei der verbindlichen Klärung aller technischen Fragen, nicht rechtzeitig nachkommt.

4.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den jeweilig entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4.5 Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Der Besteller kann die Annahme von Teillieferungen nur dann verweigern, wenn er berechtigterweise an einer Teillieferung kein Interesse hat.

5. GEFAHRÜBERGANG

5.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, versenden wir die Ware an den vom Besteller angegebenen Bestimmungsort. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Aushändigung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über.

5.2 Sofern der Besteller dies vor Versand anfragt, beauftragen wir das Beförderungsunternehmen mit der Eindeckung einer üblichen Transportversicherung. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis sowie zusätzlich aller unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden sonstigen Forderungen („gesicherte Forderungen“). Hierzu gehören auch alle Nebenforderungen, wie z.B. Finanzierungskosten, Zinsen.

6.2 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Diese Waren werden nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

6.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich ordnungsgemäß zu lagern und pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern.

6.4 Der Besteller darf Vorbehaltsware nicht verpfänden oder als Sicherheit übereignen. Im Fall eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers oder bei Zugriffsversuchen Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere durch Pfändung) muss der Besteller Dritte unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich hierüber benachrichtigen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

6.5 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt seine Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere weder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist noch Zahlungen eingestellt werden.

6.6 Sollte der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, in Zahlungsverzug geraten, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt sein oder Zahlungseinstellung vorliegen, können wir seine Einziehungsermächtigung widerrufen und verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

6.7 Wenn der Besteller dies verlangt, werden wir Vorbehaltsware freigeben, soweit ihr Schätzwert den Betrag der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.

7. HAFTUNG FÜR MÄNGEL

7.1 Jede Haftung für Mängel setzt voraus, dass der Besteller seiner handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2 Soweit bei Gefahrübergang ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung eines neuen Liefergegenstandes verpflichtet. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsund Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Lieferort verbracht wurde.

7.3 Sofern die Beseitigung des Mangels bzw. die Lieferung eines neuen Liefergegenstandes endgültig fehlschlägt, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Regelmäßig sind dem Besteller mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuche zumutbar. Der Rücktritt ist bei unerheblichen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Eine Minderung ist ausgeschlossen.

7.4 Mängelansprüche verjähren grundsätzlich nach einem Jahr. Soweit wir wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für einen Mangel haften, gilt die vorstehende Beschränkung nicht.

7.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Lieferung des Liefergegenstandes.

8. SONSTIGE HAFTUNG

8.1 Soweit sich aus diesen AVB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.3 Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nur

(a) – unbeschränkt – für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

(b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8.4 Die Haftungsbeschränkungen in Ziff. 8.3 gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung unberührt.

8.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die etwaige persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

9. WEITERVERKAUF

9.1 Unsere Haar- und Körperpflegeerzeugnisse, die für den Weiterverkauf oder den Eigenverbrauch durch einen Friseursalon bestimmt sind („friseurexklusive Verkaufsartikel“) oder solche, die ausschließlich für den gewerblichen Verbrauch durch den Friseursalon bestimmt sind („Kabinettartikel“), werden nur an Friseursalons abgegeben oder an solche Großhändler, die mit diesen Artikeln ausschließlich Friseursalons beliefern. Es ist Großhändlern ausdrücklich untersagt, die vorgenannten Artikel an andere Abnehmer als Friseursalons abzugeben. Friseurexklusive Verkaufsartikel dürfen ausschließlich von Friseursalons nur in einzelhandelsüblichen Mengen und nur an private Endverbraucher abgegeben werden. Kabinettartikel, die aus Produktsicherheitsgründen nur zur gewerblichen Verwendung geeignet sind, dürfen gewerblich nicht an private Endverbraucher abgegeben werden, sondern sind zum Verbrauch im Friseursalon bestimmt. Entsprechende Produkte sind auf der Faltschachtel bzw. dem Behältnis mit „Nur für gewerbliche Verwendung“ gekennzeichnet. Großhändler verpflichten sich, ihre Abnehmer entsprechend den vorstehenden Regelungen zu verpflichten.

9.2 Friseurexklusive Verkaufsartikel dürfen ausschließlich im einkaufenden Friseursalon selbst oder über eine Homepage des betreffenden einkaufenden Friseursalons bzw. der betreffenden Salonorganisation (Filialkette) an Letztverbraucher abgegeben werden. Die Homepage muss eindeutig als Homepage eines Friseursalons erkennbar sein. Die Homepage darf nicht den Namen oder das Logo eines Dritten, insbesondere einer Internet-Handelsplattform tragen. Der Verkauf über Homepages Dritter oder Internet-Handelsplattformen (z.B. Ebay, Amazon, Yatego) ist ausdrücklich untersagt.

10. FREIWILLIGES RÜCKGABERECHT

10.1 Unabhängig von möglichen gesetzlichen Rückgaberechten räumen wir Bestellern das Recht ein, Produkte der Marken „GLYNT“ und „GRAHAM HILL“, binnen eines Jahres nach Bezug der Waren zur Gutschrift zurückzugeben, sofern diese ungeöffnet, sauber und wiederverkaufsfähig sind. Die Produkte dürfen insbesondere keine Aufkleber oder Preisauszeichnungen des Bestellers aufweisen. 10.2 Die Kosten für den Rückversand trägt der Besteller. Der Rückversand erfolgt auf dessen Gefahr. 10.3 Im Falle von durch uns veranlasste Rückholaufträge stellen wir dem Besteller 16 Euro pro Retouren-Paket in Rechnung.

11. EINHOLUNG VON BONITÄTSAUSKÜNFTEN

Wir prüfen regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, die Bonität der Besteller. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss zusammen. Zu diesem Zweck übermitteln wir Namen und Kontaktdaten des Bestellers an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Datenschutzerklärung der Creditreform Boniversum GmbH kann unter https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher eingesehen werden.

12. GERICHTSSTAND – RECHTSWAHL – SALVATORISCHE KLAUSEL

12.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Vertragsbeziehung oder im Zusammenhang damit zwischen uns und dem Besteller ergeben, ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

12.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AVB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.